Zur Gemeinde gehören alle Getauften, auch wenn nicht zu übersehen ist, dass die einzelnen Christen in unterschiedlicher Weise mit ihr verbunden sind „durch die Bande des Glaubensbekenntnisses, der Sakrament und der kirchlichen Leitung und Gemeinschaft“ (LG 14). Die Zugehörigkeit zur Gemeinde wird in unterschiedlicher Intensität realisiert: Die einen werden zur sogenannten Kerngemeinde gezählt, andere zu den sogenannten Fernstehenden; ein Teil der Gemeindemitglieder entspricht der Norm bzw. der Ordnung der Kirche, ein anderer tut dies nicht. Allen gilt der je eigene Ruf zur Umkehr; alle leben von der Verheißung des Erbarmens Gottes.
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