Mitverantwortliche sind Frauen oder Männer, die in Zuordnung zum Leitungsamt (Mit) Verantwortung vor allem in Pfarreien ohne Pfarrer am Ort oder in Teilgemeinden übernehmen (vgl. can. 517, 2 CIC). Besonders dringlich ist der Dienst von Mitverantwortlichen in Gemeinden ohne Pfarrer am Ort. Dabei kann es sich z. B. um folgende Aufgaben handeln:
– Einberufung und Leitung der Sitzungen des Pfarrgemeinderates durch den Vorsitzendenstellvertreter;
– Leitung der Teilgemeinde;
– Verantwortung für bestimmte Bereiche der Pastoral bzw. der Verwaltung;
– Verantwortung für bestimmte Gemeinschaften;
– Verantwortung für die Wahrnehmung bestimmter Aufgaben.
Die Mitverantwortlichen sind in den ihnen übertragenen Bereichen Ansprechpartner für die Gemeindemitglieder. Sie vernetzen diese Bereiche bzw. Gemeinscahften innerhalb der Gemeinde mit der Gesamtgemeinde und stellen die Verbindung mit deren Leitung her.
Der Dienst der Mitverantwortlichen wird, auch um eine Überforderung einzelner Gemeindemitglieder zu verhindern, in der Regel von mehreren Personen wahrgenommen, die in einem Team zusammenarbeiten.