Die hauptberuchlichen kirchlichen Dienste sollen
– sich mit den Pastoralen Perspektiven auseinandersetzen, einzeln und im Gespräch mit KollegInnen, in den Berufsverbänden und in der Fort- und Weiterbildung;
– Gemeindemitgliedern deren Berufung bewusstmachen und sie bei der Verwirklichung unterstützen;
– keine Aufgaben an sich ziehen, die Gemeindemitglieder übernehmen sollen bzw. können;
– die bisherigen Aufgaben daraufhin überprüfen, ob sie auf der Linie dieser Perspektiven liegen und sie gegebenenfalls Schritt für Schritt verändern;
– falls notwendig oder empfehlenswert Begleitung durch kompetente Personen in Anspruch nehmen.