„Am Sonntag und an den anderen gebotenen Feiertagen sind die Gläubigen zur Teilnahme an der Messfeier verpflichtet; sie haben sich darüber hinaus jener Werke und Tätigkeiten zu enthalten, die den Gottesdienst, die dem Sonntag eigene Freude oder die Geist und Körper geschuldete Erholung hindern.“ (CIC, Can. 1247)
Geburt unseres Herrn Jesus Christus (25.12.)
Hochfest der heiligen Gottesmutter Maria (1.1.)
Erscheinung des Herrn (6.1.)
Christi Himmelfahrt
Fronleichnam
Aufnahme Mariens in den Himmel (15.8.)
Allerheiligen (01.11.)
Unbefleckte Empfängnis Mariä (8.12.)