Reue, Beichte vor dem Priester und der Vorsatz, Sühne zu leisten, sind erforderlich, um das Bußsakrament gültig zu empfangen. Es bewirkt die innere Erneuerung, weshalb die Kirche zur Beichte der schweren Sünden wenigstens einmal im Jahr (zur österlichen Zeit) verpflichtet und die öftere Beichte auch lässlicher Sünden empfiehlt. Bußfeiern sollen zur Bußgesinnung verhelfen, die sakramentale Lossprechung bleibt der Beichte vorbehalten.