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Die sieben Sakramente

Die Ehe

„Im Anfang“ (Mt 19,4) vom Schöpfer als unauflöslicher Bund zwischen Mann und Frau gestiftet, von Christus als Bild seiner Liebe zur Kirche (vgl. Eph 5,21-33) geheiligt, ist die Ehe auf bleibende Liebe, gegenseitige Hilfe und Nachkommenschaft angelegt. Urbild aller Familien ist die heilige Gemeinschaft Jesu mit Maria und Josef.

In der Gnadenkraft des Sakraments ist „die Ehe im Herrn“ (vgl. 1 Kor 7,39), Zeichen seiner immerwährenden Einheit mit der Kirche, unauflöslich. Durch die gültig geschlossene und vollzogene Ehe bleiben Mann und Frau vor Gott zeitlebens gebunden. Daran ändert eine Scheidung nichts. Wer sich scheiden lässt, ist allein deshalb vom Empfang der Sakramente nicht ausgeschlossen. Eine zivile Wiederverheiratung entspricht nicht der gottgewollten Ordnung der Ehe (vgl. Mt 5,32). Deshalb können die Partner – in der Regel – die Sakramente nicht empfangen, bleiben aber in der Gemeinschaft der Kirche. Fehlten einer Ehe wesentliche Voraussetzungen, kann die Nichtigkeit durch ein kirchliches Verfahren festgestellt werden.

In all diesen Schwierigkeiten und Nöten bleibt die Kirche durch ihre Anteilnahme in Gebet und Rat hilfreich.

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Die sieben Sakramente

Die Weihe

Christus ist der wahre Priester des Neuen Bundes, der ein für alle Mal das vollkommene Opfer dargebracht hat (vgl. Hebr 9,11-12,14). Im Weihesakrament gewährt er Anteil an seiner Vollmacht zu lehren, zu heiligen und zu leiten: im Diakonat, im Priestertum und im Bischofsamt. Die Weihe setzt die persönliche innere Berufung, Eignung und freie Entscheidung sowie die kirchliche Berufung durch den Bischof voraus. Gabe und Annahme des priesterlichen Dienstamtes erfordern Gebet und Opfer der Gläubigen: „Bittet den Herrn der Ernte, Arbeiter für seine Ernte auszusenden.“ (Lk 10,2).

 

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Die sieben Sakramente

Die Krankensalbung

Der apostolischen Überlieferung treu, hält die Kirche in der Sorge um Heil und Heilung der Kranken am Jakobusbrief fest: „Ist einer von euch krank? Dann rufe er die Priester der Gemeinde zu sich; sie sollen Gebete über ihn sprechen und ihn im Namen des Herrn mit Öl salben. Das gläubige Gebet wird den Kranken retten, und der Herr wird ihn aufrichten; wenn er Sünden begangen hat, werden sie ihm vergeben.“ (Jak 5,14-15).

Ist der Kranke bei Bewusstsein, sollen ihm auch das Bußsakrament und die heilige Kommunion (ev. als Wegzehrung) gespendet werden.

 

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Das Bußsakrament

Reue, Beichte vor dem Priester und der Vorsatz, Sühne zu leisten, sind erforderlich, um das Bußsakrament gültig zu empfangen. Es bewirkt die innere Erneuerung, weshalb die Kirche zur Beichte der schweren Sünden wenigstens einmal im Jahr (zur österlichen Zeit) verpflichtet und die öftere Beichte auch lässlicher Sünden empfiehlt. Bußfeiern sollen zur Bußgesinnung verhelfen, die sakramentale Lossprechung bleibt der Beichte vorbehalten.

 

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Die Eucharistie

Die heilige Kommunion, die erste, höchste Frucht der heiligen Messe, vereint uns in den Gestalten on Brot und Wein geheimnisvoll mit dem Leib und Blut Christi: „Wer mein Fleisch isst und mein Blut trinkt, der bleibt in mir, und ich bleibe in ihm.“ (Joh 6,56). Die rechte Vorbereitung fordert Gewissensprüfung und Reue, die Vergebung schwerer Sünden im Bußsakrament, Enthaltung von Speise und Trank (ausgenommen Medizin) eine Stunde vor Empfang der Kommunion. Jeder Katholik ist verpflichtet, wenigstens einmal im Jahr (zur österlichen Zeit) zu kommunizieren. Den Gläubigen steht es frei, die Mund- oder die Handkommunion zu erbitten.

 

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Die Firmung

Neue Kraft zum Leben aus dem Glauben und zum Zeugnis für Christus erbittet der Bischof (oder sein Vertreter) den Firmlingen: die 7 Gaben des Heiligen Geistes (Weisheit, Verstand, Rat, Stärke, Wissenschaft, Frömmigkeit, Furcht des Herrn). Der Tauf- bzw. Firmpate muss gefirmtes Mitglied der katholischen Kirche sein, ein christliches Leben führen und das 16. Lebensjahr erreicht haben (Eltern können ihren Kindern nicht Paten sein).

 

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Die Taufe

Die Taufe die Geburt zum Leben in Christus. Er selbst gab den Auftrag: „Tauft sie auf den Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“ (Mt 28,19). Die „Taufe auf Christi Tod und Auferstehung“ (Röm 6,3f) befreit von der Erbschuld und von allen persönlichen Sünden, schenkt die Gotteskindschaft und gliedert in die Kirche ein, in den geheimnisvollen Leib Christi. Auch kleinen Kindern soll das Geschenk der Taufe nicht vorenthalten werden, damit ihr Leben in Christus geborgen sei. Groß ist die Verantwortung der Eltern, Paten und Kirchengemeinden, die Entfaltung der Taufgnade zu fördern. Hilfreich sind Taufgespräch, Katechese und christliches Vorbild.

 

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Die sieben Sakramente

Im Auftrag unseres Herrn Jesus Christus spendet die Kirche den Menschen die Sakramente auf dem Weg zum ewigen Heil. Ihre Gnaden kommen aus Christi Mittlertod, der – über Zeit und Raum hinweg – in jeder Messe gegenwärtig wird.

 

Diese sieben Zeichen seines Gnadenwirkens hat der Herr gestiftet:

Taufe

Firmung

Eucharistie

Bußsakrament

Krankensalbung

Weihe

Ehe