„Im Anfang“ (Mt 19,4) vom Schöpfer als unauflöslicher Bund zwischen Mann und Frau gestiftet, von Christus als Bild seiner Liebe zur Kirche (vgl. Eph 5,21-33) geheiligt, ist die Ehe auf bleibende Liebe, gegenseitige Hilfe und Nachkommenschaft angelegt. Urbild aller Familien ist die heilige Gemeinschaft Jesu mit Maria und Josef.
In der Gnadenkraft des Sakraments ist „die Ehe im Herrn“ (vgl. 1 Kor 7,39), Zeichen seiner immerwährenden Einheit mit der Kirche, unauflöslich. Durch die gültig geschlossene und vollzogene Ehe bleiben Mann und Frau vor Gott zeitlebens gebunden. Daran ändert eine Scheidung nichts. Wer sich scheiden lässt, ist allein deshalb vom Empfang der Sakramente nicht ausgeschlossen. Eine zivile Wiederverheiratung entspricht nicht der gottgewollten Ordnung der Ehe (vgl. Mt 5,32). Deshalb können die Partner – in der Regel – die Sakramente nicht empfangen, bleiben aber in der Gemeinschaft der Kirche. Fehlten einer Ehe wesentliche Voraussetzungen, kann die Nichtigkeit durch ein kirchliches Verfahren festgestellt werden.
In all diesen Schwierigkeiten und Nöten bleibt die Kirche durch ihre Anteilnahme in Gebet und Rat hilfreich.